Das Hessengeld

Den Traum vom eigenen Häuschen oder der eigenen Wohnung für sich und die Familie möchten sich viele in Deutschland Land erfüllen. Angesichts gestiegener Zinsen und hoher Baukosten ist der Erwerb von Wohnraum aber für viele schwierig geworden. Das Hessengeld soll hier Abhilfe schaffen….

„Die eigenen vier Wände bieten Sicherheit, auch soziale Sicherheit. … Wer in Hessen eine Wohnung oder gar ein Haus für den eigene Nutzung kaufen oder bauen möchte, dem greifen wir unter die Arme, indem wir mit dem Hessengeld die Kaufnebenkosten deutlich senken…“ – Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori

Mit der Senkung der Kaufnebenkosten möchte die Landesregierung Hessen-Bürgerinnen und Bürger den erstmaligen Kauf einer eigengenutzten Wohnimmobilie erleichtern. Beim Erwerb einer Immobilie fallen Kaufnebenkosten an, von denen die anfallende Grunderwerbssteuer (in Hessen 6% des Kaufpreises) den größten Anteil ausmacht. Da die Bemühungen auf Bundesebene, diese wegfallen zu lassen, immer noch nicht erfolgreich waren, ist das Hessengeld als Sofort-Programm „11+1 für Hessen“ entstanden.

Was sind die Voraussetzungen, um das Hessengeld zu bekommen?

Das Hessengeld gibt es für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie, wenn sie in Hessen liegt und für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Erbschaften, Schenkungen sowie Neubauten auf einem bereits im Eigentum befindlichen Grundstück werden nicht gefördert, da keine Grunderwerbsteuer anfällt.

Ab wann steht das Hessengeld zur Verfügung?

Ab wann Hauskäufer und Hausbauer zum ersten Mal mit der „Hessengeld“-Finanzspritze vom Land rechnen können, ist weiter unklar. Das Hessengeld gilt auf jeden Fall rückwirkend für Käufe, die ab dem 01.März 2024 getätigt worden sind. Entscheidend für die Beantragung des Hessengeldes ist das Datum des Kaufvertrages. In einem Batzen bekommen Sie das Geld jedoch nicht – es wird jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt.

Was sind die Förderkonditionen?

Die Förderung beträgt 10.000 Euro je Käufer (max. 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren. Sie wird den Ankündigungen zufolge bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt.

Die Expertenmeinung:

Der Wohnungseigentümerverband Haus & Grund lobt die Förderung ausdrücklich, nennt aber als Dämpfer die Tatsache, dass die Erwerber über Jahre zunächst nicht unerheblich in Vorleistung gehen müssen. Er fordert die Landesregierung Hessen außerdem nachdrücklich auf, die Grunderwerbsteuer zu senken!