Förderung beim klimaneutralen Heizungstausch

WER, WIE, WO – der Überblick

Viele Eigenheimbesitzer sind entnervt und haben den Überblick verloren, ob und vor allen Dingen, wann ein klimafreundlicher Heizungstausch in welchem Umfang finanziell unterstützt wird – die Gesetzgebung über Fördermittel ist nun klar und hier bekommen Sie als Immobilien Eigentümern einen Überblick

Gefördert werden maximal 70% von höchstens 30.000 Euro der Investitionskosten, was immerhin eine maximale Förderung für Sie von 21.000 Euro bedeuten kann! Der Staat übernimmt die Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds, in dem 2024 für einen klimafreundlichen Heizungstausch und der energetischen Sanierung von Gebäuden 16,7 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

WER erhält Förderungen?

  • ab sofort! ​Eigentümer von Einfamilienhäusern, die ihre Häuser selbst bewohnen und eine klimafreundliche Wärmepumpe einbauen wollen.
  • geplant ab Mai ​Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften

  • geplant ab August ​Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbst bewohnten oder vermieteten Wohnungen.

WIE sieht die Förderung aus?

  • Grundförderung von 30% der Investitionskosten für die neue Heizung, es werden max. 30.000 Euro berücksichtigt.
  • ​Plus Erstattung von 20% der Kosten als Geschwindigkeitsbonus, wenn Eigentümer bis 2028 auf erneuerbare Energien umsteigen.
  • ​Zusätzlich ein Effizienzbonus von 5%, wenn sich beim Austausch der Heizung für eine Wärmepumpe mit klimafreundlichem Kältemittel entschieden wird.
  • Förderung von zusätzlichen 30% bei der sozialen Komponente, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt. Grundlage bildet der Steuerbescheid des Finanzamtes.
  • Der Höchstfördersatz ist bei 70% gedeckelt.

WO wird der Antrag auf Förderung gestellt?

  • Auf der Webseite im Kundenportal der KfW-Bank können Interessierte sich registrieren lassen und dort einen Antrag stellen.